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Ortsverein Karlsruhe-Mitte

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Keine Besserstellung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen (06.07.2016)

Die Kreis-Delegierten-Konferenz der SPD Karlsruhe-Stadt möge beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Kapitaleinkommensteuersätze so anzupassen, dass Einkommen aus Kapital und Arbeit gleich besteuert werden und so die Besserstellung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen beseitigt wird.

 

Begründung:

Viele EU- und OECD-Länder sehen eine ermäßigte Besteuerung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen vor. OECD, IWF und Europäische Kommission haben in jüngster Vergangenheit auf die sinkende generelle Progressivität der Steuersysteme bei gleichzeitig steigender Einkommens- und Vermögensungleichheit hingewiesen (1, 2, 3). Seit den 1980er Jahre wurden in vielen OECD- und EU-Ländern Vermögen und hohe Einkommen steuerlich entlastet. So ging etwa zwischen 1998 und 2014 der Einkommensteuerspitzensatz im EU-Durchschnitt von fast 46% auf 40% zurück. Durch eine Dualisierung der Einkommensteuersysteme wird heute in den meisten EU-Ländern auf die gesamten oder einen Teil der Kapitaleinkünfte ein einheitlicher Steuersatz erhoben, während Einkünfte aus unselbständiger und selbständiger Tätigkeit weiterhin einem progressiven Steuertarif unterliegen. So wurde in Deutschland zwischen 1998 und 2014 der Spitzensteuersatz von 55,9% auf 47,5%, der Körperschaftsteuersatz von 56,5% auf 30,95% gesenkt. Die Steuersätze auf Zins- und Dividendeneinkünfte (ohne Körperschaftsteuervorbelastung) betragen 2014 mit 26,38% weniger als die Hälfte des Niveaus von 1998 (55,9%), mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurden sie aus der progressiven Besteuerung herausgenommen (4). Eine höhere Besteuerung von Kapitaleinkommen beendet die Schlechterstellung von Arbeitseinkommen, die insbesondere Haushalte mit geringen Einkommen, die häufig keine Kapitaleinkünfte haben, benachteiligt. Darüber hinaus kann dadurch die Umverteilungswirkung durch Besteuerung verstärkt werden, ohne die Gefahr einer Substanzbesteuerung oder Bewertungsproblemen wie bei einer Vermögenssteuer. Außerdem öffnet eine höhere Besteuerung von Kapitaleinkommen auch Spielräume für eine Senkung der Steuern auf Arbeitseinkommen in den unteren Einkommensbereichen. Zudem ist aufgrund der starken Konzentration der Kapitaleinkommen das Umverteilungspotential einer Einkommensteuer, die ausschließlich Arbeitseinkommen progressiv besteuert, Kapitaleinkommen jedoch nicht, begrenzt. Hinzu kommt, dass Arbeits- und Kapitaleinkommen in den oberen Einkommensbereichen oft schwer voneinander abzugrenzen sind bzw. durch Steuergestaltung umdeklariert werden können. Der Anreiz zur Umdeklaration würde durch eine gleiche Besteuerung von Einkünften aus Kapital und Arbeit beseitigt.

 

Quellen:

  1. IMF, Taxing Times, Washington D.C., 2013.
  2. Förster, M., Llena-Nozal, A., Nafilyan, V., Trends in Top Incomes and their Taxation in OECD Countries, OECD Social, Employment and Migration Working Paper Nr. 159, 2014.
  3. Iara, A., Wealth Distribution and Taxation in EU Members, European Commission Taxation Paper Nr. 60, 2015.
  4. http://www.oekonomenstimme.org/artikel/2016/02/gruende-und-spielraeume-fuer-eine-staerkere-besteuerung-von-kapitaleinkommen/

 

Adressat: Bundesparteitag, Bundestagsfraktion

 
 

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