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Gerechtigkeitslücke im Rentensystem schließen (06.06.2016)

Die Kreis-Delegierten-Konferenz der SPD Karlsruhe-Stadt möge beschließen:

 

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, im Rahmen des neuen Rentenkonzepts die Zugangsvoraussetzung für die „Rente mit 63“ nach folgender Regelung auszurichten:

Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die 45 Beitragsjahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, und das 63. Lebensjahr vollendet haben, haben Zugang zu einer abschlagsfreien Rente.

 

 

Begründung:

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es unterschiedliche Erwerbsbiografien, auf die unser heutiges Rentensystem noch unzureichende Antworten findet. Es gibt Gerechtigkeitslücken, auf die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Antworten geben müssen.

Der fortschreitende Strukturwandel hin zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft sollte aber nicht vergessen machen, dass der bundesdeutsche Arbeitsmarkt, basierend auf den ungleichen Bildungschancen, differenziert zu betrachten ist.

Während einerseits gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich zum Teil eine größere Flexibilität im Rentensystem und einen späteren Renteneintritt wünschen, können Erwerbstätige aus der sogenannten Arbeiterschicht bzw. körperlich anstrengenden Berufen einen Renteneintritt über die Altersgrenze 63 nicht leisten.

Altersteilzeit ist in diesen Berufen kaum eine Option. Sofern sie die körperlich anstrengenden Berufe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, aber nicht unter die Berufsunfähigkeit fallen, stehen kaum Alternativen bereit.

Aus diesem Grund hat die sogenannte „Rente mit 63“ in den Koalitionsverhandlungen bei der Bundestagswahl 2013 aus Sicht der SPD eine wichtige Rolle gespielt. Leider wurde zwischen SPD und CDU/CSU dabei nur ein Kompromiss für zwei Jahrgänge erreicht:

Die „Rente mit 63“ bzw. der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wurde ausschließlich für die Jahrgänge 1951 und 1952 berücksichtigt bzw. bedeutet, dass man nach dem Jahr 2016 nicht mehr mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in die Rentenphase eintreten kann. Ab dem Jahrgang 1953 steigt das Renteneintrittsalter sukzessive an. Dies benachteiligt die Zielgruppe der Arbeiter ohne Berufsausbildung und Arbeitnehmer mit einer dreijährigen dualen Ausbildung, die mit 16 Jahren in die berufliche Ausbildung bzw. in den Arbeitsmarkt eingetreten sind und keine Unterbrechungen bzw. kurze Unterbrechungen im Erwerbsleben aufweisen sowohl finanziell als auch in Bezug auf ihre Lebenszeit. Sie haben vornehmlich niedrige Rentenanwartschaften und haben im Alter von 63 Jahren bereits maximal 47 Arbeitsjahre gearbeitet. Nach der aktuellen Regelung müssen sie je nach Jahrgang weitere Monate bzw. Jahre erwerbstätig sein. Eine armutsfeste Rente ist derzeit nicht gewährleistet.

 

Adressat: Bundesparteitag, Bundestagsfraktion

 

Parsa Marvi Bundestagsabgeordneter vor Ort

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