Bundestagsfraktion
Mit einer schnelleren Einbürgerung sendet die Ampel das Signal an Millionen Menschen, die hier leben und arbeiten, aber keinen deutschen Pass besitzen: Ihr gehört zu uns.
Ihr gehört zu uns – Ihr seid Teil unserer Gesellschaft, mit allen Rechten und Pflichten! Mit einer schnelleren und leichteren Einbürgerung senden wir dieses Signal an Millionen von Menschen, die hier leben und arbeiten, oft auch hier geboren sind, aber von politischer Mitbestimmung und gesellschaftlicher Mitgestaltung ausgeschlossen sind, weil sie keinen deutschen Pass besitzen.
Die neuen Einbürgerungsregeln sind Teil eines modernen Staatsangehörigkeitsrechts, das unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird. Die neuen Regeln wurden in dieser Woche beschlossen.
Die Einbürgerung soll künftig nach fünf statt acht Jahren möglich sein, bei besonderer Integrationsleistung, zum Beispiel durch besondere berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement, schon nach drei Jahren. Damit schaffen wir wichtige Anreize zur Integration.
Zudem soll Mehrstaatigkeit künftig generell ermöglicht werden, was die Lebensrealitäten vieler Menschen anerkennt, die künftig nicht mehr einen Teil ihrer Identität aufgeben müssen.
Die Lebensleistung der Gastarbeitergeneration und der „Vertragsarbeiter:innen“ wird anerkannt und ihnen die Einbürgerung erleichtert: Für sie gelten künftig Erleichterungen bei der Lebensunterhaltssicherung, beim Sprachnachweis und sie müssen keinen Einbürgerungstest mehr machen. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass diese Regelungen auch für die im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten gelten.
Wie bisher gehört zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Antisemitische Handlungen sind damit unvereinbar. Das wird im Gesetz jetzt ausdrücklich klargestellt.
Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion dies um das explizite Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges ergänzt.
Auch wer die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht anerkennt oder in Mehrehe lebt, kann nicht eingebürgert werden. Außerdem muss grundsätzlich auch der Lebensunterhalt eigenständig gesichert sein, Ausnahmen hiervon werden jetzt ausdrücklich im Gesetz benannt. Für Menschen in besonderen Lebenslagen, die alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen haben, um den Lebensunterhalt zu sichern, soll eine Härtefallregelung gelten.